Das Umweltbundesamt veröffentlichte im Dezember 2017 den neuen "Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden („Schimmelleitfaden")". Er war vorab Sachverständigenbüros, Handwerksunternehmen, mikrobiologischen Laboren und all denjenigen, die Schimmel erkennen, bewerten und Sanierungskonzepte erarbeiten sollen, zur Diskussion gestellt worden.
Der neue Leitfaden ersetzt die bisherigen Schimmelpilzleitfäden des Umweltbundesamtes der Jahre 2002 und 2005, die mit seinem Erscheinen ihre Gültigkeit verlieren. Quelle: Umweltbundesamt
Auf dieser Basis übernehmen wir die Behandlung und Sanierung eines mikrobiellen Befalls mit folgenden Leistungsbereichen:
» Analyse und Bewertung des Schimmelschadens
» Reinigung der Raumluft auf Grund des Schimmels
» Bindung von Geruchs- und Wirkstoffen im Unterestrichbereich oder Hohlräumen mit Depotwirkung
» Beseitigung von Moder-, Fäulnis- oder Brandgeruch
» Partikelreinigung (K-Reinigung) von Räumen und Einrichtungsgegenständen
Eine fachgerechte Sanierung auf dem neuesten Stand der Technik garantiert Ihnen den Erhalt der Bausubstanz und eine schnelle Wiedernutzbarkeit der Wohn- und Geschäfträume.
Achtung! Der Schimmelpilzbefall beginnt schon 1 Woche nach einem Wasserschaden.
Kontaktieren Sie uns direkt unter Tel. 0171 5050201 oder info@bvo-nord.de. Es stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner für Ihre Fragestellung zur Verfügung: